Rede von Uwe Klein in Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2024

Die Gründe der FDP Fraktion, die Verlängerung des Verkehrsversuchs in der Industriestraße abzulehnen

Nach der Vorlage sei der Versuch bislang sowohl für den Rad- als auch für den Fußgängerverkehr von großem Vorteil. In dem Bericht der Hochschule Darmstadt lautet das Fazit und die Empfehlung

Verkehrsmengen: Kein negativer Einfluss des Verkehrsversuchs nachweisbar, auch nicht auf den ÖPNV

Geschwindigkeiten: Kein negativer Einfluss des Verkehrsversuchs nachweisbar

Verkehrssicherheit:

–> Deutlich weniger Radverkehr im Seitenraum – Positive Entwicklung für den Fußverkehr

–> Geringe Überholabstände < 1,0 m rückläufig, sonst unverändert

Wahrnehmung: Zuspruch durch Radfahrende, Skepsis der Kfz- Fahrenden

Zweimal wird etwas lediglich als nicht negativ beschrieben. Positiv sei der geringere Radverkehr auf dem parallel verlaufenden Fußweg. Es wurde ja aber auch mit Bußgeldern bei dessen Benutzung gedroht.

Die Überholabstände seinen unverändert, lediglich eine geringere Fallzahl bei den Vorgängen mit weniger als einem Meter Abstand. Ob die Schutzstreifen dies bewirkt haben oder etwa die Hinweise auf die Einhaltung von 1,5 Metern, bleibt dabei offen.

Unter dem Strich bleibt dann die Feststellung einer positiven Entwicklung für die Fußgänger. Bei der beschriebenen Wahrnehmung des Versuches durch die Verkehrsteilnehmer werden Fußgänger und deren Meinung aber nicht mit erwähnt.

Wenn jetzt der Versuch um zwei Jahre verlängert werden soll, kann man dies auch so deuten, die Zeit überbrücken zu wollen, bis zu einer erhofften Neuregelung.

Wir halten aber das Konzept, Schutzstreifen anzubringen, die permanent überfahren werden müssen, für keinen Gewinn an Sicherheit. Deshalb ist der geltenden Regelung der Vorzug zu geben. Danach müssen sich zwei Autos begegnen können, ohne dabei die Schutzstreifen zu überfahren.

Wo viel Schwerverkehr fährt, der aufgrund seiner Breite die Schutzstreifen überfahren muss, seien Schutzstreifen ungeeignet. Das war die Aussage einer im Rahmen der Stadtmobilität tätigen Person, die hinter dem Versuch steht. Wo aber ist der Unterschied, wenn der Streifen wegen der Breite der Fahrzeuge permanent überfahren werden muss oder aber weil die verbleibende Kernspur zu schmal ist?

Wenn Autofahrer mittig fahren müssen und bei Gegenverkehr an den Fahrbahnrand ausweichen müssen, besteht die Gefahr, dass sie rechts von sich etwas übersehen und es dabei zu einer Gefahrenlage kommt, die ansonsten nie bestanden hätte. Dies gilt insbesondere, wenn Radfahrer zu Autos aufgeschlossen haben oder Autos rechts überholen oder noch überholen wollen.

Fahrradsymbole auf den Straßenseiten als Hinweis, dass die Straße vom Radverkehr benutzt wird, Hinweisschilder auf das Abstandsgebot von 1,5 m und eine bessere Überwachung der Einhaltung des Tempolimits halten wir für die bessere Lösung.

Bei Schutzstreifen und parallel verlaufenden Gehwegen mit zugelassenem Radverkehr können Radfahrer wählen, ob sie auf der Fahrbahn auf dem Schutzstreifen fahren oder den Gehweg benutzen möchten. Sie können dies auf einschlägigen Websites nachlesen.

Wir lehnen die Fortsetzung des Versuchs auch ab, weil den Bürgern diese Wahlmöglichkeit nicht mehr eingeräumt wird.

Zur Begründung wurde gesagt, die Radfahrer müssten Schrittgeschwindigkeit und damit so langsam fahren, dass sie eigentlich umfallen müssen. Man will einfach den Straßenraum zwischen Auto- und Radverkehr neu aufteilen und beruft sich auf angeblich mehr Sicherheit.

Dabei bieten Schutzstreifen den schwächsten Schutz für Radfahrer. Wenn Heusenstamm aber bessere Lösungen nicht bezahlen kann oder der Platz dafür fehlt, sollten wir die Radfahrer nicht zwingen, sich dieser unsichersten Lösung auszusetzten.

Die FDP plädiert dafür, Radfahrern die Wahlmöglichkeit wieder zu eröffnen, auf der Fahrbahn auf dem Schutzstreifen zu fahren oder den Gehweg benutzen, wie es die Regelungen vorsehen.

Es gibt in Heusenstamm viele Beispiele, wo der Fußweg für Radfahrer frei ist.  Und da sind sehr viel weniger Ausweichmöglichkeiten bzw. Sicherheitsräume vorhanden als im Bereich des Verkehrsversuches.

Zum Schutz der Fußgänger können Radfahrer mit Schildern auf das gebotene Verhalten gegenüber dem Fußgängerverkehr gesondert aufmerksam gemacht werden. In anderen Städten gibt es solche Hinweisschilder.

Desweiteren wäre zu prüfen, welche Hindernisse mit geringem Aufwand beseitigt werden können, bspw. um die noch vorhandenen Schienen gefahrlos überfahren zu können, um Sicherheitsräume um die Fußwege zu schaffen.  

Die FDP lehnt die Vorlage ab.

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