Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
wir bitten Sie, über den folgenden Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf und zum Haushaltssicherungskonzept 2016 in der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2015 beschließen zu lassen:
1. Schwimmbad
Auf Seite 188 wird der um 97.370 € erhöhte Ansatz für Personalaufwendungen um den anteiligen Ansatz der Kosten für eine neue Stelle für den Betrieb des Bistros (genannt wurden 41.000 €) gekürzt.
2. Kosten des Bauhofs
Auf Seite 620 im Haushaltssicherungskonzept wird unter Pkt. 4 hinter dem jetzigen Absatz 1 neu eingefügt:
„Dabei wird der Magistrat der Aufgabe hohe Priorität einräumen, die Kosten des Bauhofs zukünftig in den Teilergebnishaushalten und soweit mit vertretbaren Aufwand möglich den darin enthaltenen Produkten als Kosten der internen Leistungsbeziehungen jeweils anteilig auszuweisen, damit die tatsächlichen Kosten der einzelnen Teilergebnishaushalte bzw. Produkte erkennbar werden. Dabei soll der Schwerpunkt zunächst auf die Umlage der Kosten für solche Teilergebnishaushalte bzw. Produkte gelegt werden, bei denen ein Gebührenausgleich zu erzielen ist, wie z. B. bei der Abfallwirtschaft oder dem Friedhofswesen.“
3. Wohngebäudemanagement
Auf Seite 620 im Haushaltssicherungskonzept wird unter Pkt. 4 hinter dem jetzigen Absatz 2 neu eingefügt:
„Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, ein Konzept für das Wohngebäudemanagement vorzulegen, aus dem sich ergibt, mit welchen Maßnahmen das Ergebnis für die im städt. Besitz stehenden 33 Wohngebäude gegenüber dem durchschnittlichen Ergebnis aus den vergangenen Jahren seit 2013 nachhaltig verbessert werden soll.“
Begründung:
Zu 1.
Beim Schwimmbad werden höhere öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von 3.000 € in 2016 angesetzt. Aus den angegebenen Einnahmen und Besucherzahlen in 2015 ergibt sich pro Besucher durchschnittlich eine Einnahme von 3,40 €. Bei Mehreinnahmen von 3.000 € errechnet sich so eine Erhöhung der Besucherzahl um 880 in 2016, die offenbar durch das Bistro erreicht werden soll.
Dafür werden 41.000 € höhere Personalkosten (die nach Auskunft in dem um insgesamt 97.370 € erhöhten Ansatz enthalten sind) und 20.500 € Wareneinsatz (wenn man von dem Erhöhungsbetrag bei den Sach- u. Dienstleistungen ausgeht) angesetzt. Dies ist nicht angemessen. Vielmehr besteht ein erhebliches Risiko, dass der städtische Zuschuss für das Schwimmbad weiter ansteigen wird, insbesondere wenn sich die geplante Erhöhung bei den privaten Leistungsentgelten/Einnahmen aus dem Bistro von 58.200 € nicht realisiert.
Wenn sich kein privater Anbieter für das Bistro finden lässt, spricht dies dafür, dass ein wirtschaftlicher Betrieb unter den gegebenen Umständen nicht zu erwarten ist. Ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und eines überzeugenden Konzepts ist der städt. Betrieb des Bistro nicht richtig.
Zu 2.
Wir begrüßen, dass erstmals für den Bauhof die Kosten ausgewiesen werden, die sich aus den aufgewendeten Stunden für die einzelnen Leistungsempfänger innerhalb der Verwaltung und den Kosten für eine Arbeitsstunde ergeben.
Dabei zeigt sich, dass z. B. die bislang für den Teilhaushalt 3400 Grünflächen, Umwelt, Friedhofswesen ausgewiesenen Kosten für 2014 von 510 T€ um 432 T€ für geleistete Arbeitsstunden des Bauhofs in 2014 zu erhöhen sind.
Für die nach den Ausführungen auf Seite 620 unter Pkt. 4 Absatz 1 im Haushaltssicherungs- konzept angestrebten Ziele ist die beantragte Ergänzung ganz wesentlich.
Zu 3.
Für die Jahre 2013 bis 2019 beträgt die Summe der Ergebnisse für das Wohngebäude- management voraussichtlich 672 T€ (2013: +144 T€, 2014: -16 T€, 2015: +182 T€, 2016: -109 T€ und nach den vom Kämmerer genannten Ergebnissen gemäß der Mittelfristplanung 2017 +63 T€ und 2018 u. 2019 jeweils +204 T€).
Für die 7 Jahren ergibt dies durchschnittlich ein Ergebnis von 96 T€ p.a. Bei 7.914 qm errechnet sich ein Wert von 12,13 € /qm p.a. oder rd. 1,00 € /qm im Monat. Dies macht deutlich, dass ein Konzept für die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der im städtischen Eigentum stehenden Wohngebäude offenbar dringend erforderlich ist.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Für die FDP-Fraktion
Uwe Klein
(Stellv. Fraktionsvorsitzender)
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