Hier: Zurverfügungstellung von Produktkennzahlen

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir bitten Sie‚ über den folgenden Änderungsantrag zum Haushaltssicherungskonzept 2015 in der Stadtverordnetenversammlung am 17. l 2.2014 beschließen zu lassen:

Auf Seite 14 unter Pkt. 4 wird der erste Absatz wie folgt ergänzt:

„Dabei wird der Magistrat der Aufgabe hohe Priorität einräumen, der Stadtverordnetenversammlung die in der Sitzung am 23.07.2014 vorgestellten Produktkennzahlen zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel, diese im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 jeweils anzugeben.“

Begründung:

In der Sitzung am 23.07.2014 wurde der Stadtverordnetenversammlung ein Produktkennzahlenkatalog vorgestellt und dazu ausgeführt, dass die Zielerfüllung der Stadt Heusenstamm möglichst transparent gestaltet werden soll.

Weiter heißt es in der Vorlage, mit den Produktkennzahlen solle die Stadtverordnetenversammlung in die Lage versetzt werden, den Grad der Zielerreichung messbar zu machen und den mit der Zielerreichung verbundenen Ressourcenverbrauch festzustellen. Außerdem solle die Stadtverordnetenversammlung Grundlagenwerte für zukünftige Entscheidungen haben.

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 sind die neu vorgesehenen Kennzahlen nicht angegeben. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass hierzu der Verwaltung die Ressourcen fehlten. Die Produktkennzahlen könnten nur im Rahmen eines längeren Prozesses bereitgestellt werden.

Vor dem Hintergrund der Auflage, bis zum Haushaltsjahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, kommt den Produktkennzahlen für die Stadtverordnetenversammlung im Hinblick auf Kosten und Nutzen einzelner Produkte, der Erkennung möglicher Einsparungspotentiale und des Ressourcenverbrauchs sowie für zukünftige haushaltsrelevante Entscheidungen eine noch höhere Bedeutung zu als ohnehin schon.

Aus diesem Grund muss der Magistrat dem Prozess zur Ermittlung der Produktkennzahlen Priorität einräumen und sicherzustellen, dass die Kennzahlen der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden können.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Für die FDP-Fraktion
Uwe Klein
(stellv. Fraktionsvorsitzender)

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