Vorbemerkung

In der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2022 teilte der Kämmerer mit, dass für die Kosten der Flüchtlingsunterkunft beim Sportzentrum Martinsee Mittel bereitgestellt werden könnten, gegebenenfalls werde ein Nachtragshaushalt erforderlich. Ein solcher wurde jedoch nicht eingebracht.

In der Vorlage für die Ansatzänderungen im Haushalt für das Jahr 2023 wird angegeben, dass die Kosten für die Flüchtlingsunterkunft für das Jahr 2023 vom Kreis übernommen werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Auskunft zu folgender

 

Frage:

Wo sind die Kosten der Flüchtlingsunterkunft beim Sportzentrum Martinsee für das Jahr 2022 haushalterisch abgebildet, bzw. auf welcher Grundlage wurden die im Jahr 2022 für die Flüchtlingsunterkunft entstandenen Aufwendungen getätigt?

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