Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2017 wurde der Magistrat beauftragt, etwaige Überlegungen zur Verlegung des Feuerwehrhauses bis auf weiteres nicht zu verfolgen, stattdessen die in der Vergangenheit begonnene Planung zur Erweiterung und Ertüchtigung des Feuerwehrhauses wieder aufzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Vor gut einem Jahr wurde seitens des Magistrats über die Presse mitgeteilt, dass eine Projektgesellschaft ein modernes Feuerwehrhaus neben dem Gelände des Dachsteinwerkes Braas an der Rembrücker Straße errichten würde, im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Einkaufs- und Drogeriemarkt. Dieses könne für 30 Jahre gemietet werden und gehe dann auf die Stadt über, was vermutlich weniger koste als die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses. Planreife könne vermutlich Mitte 2020 vorliegen. Voraussetzung sei die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Fragen
1. Besteht die Absicht der Projektgesellschaft noch, ein modemes Feuerwehrhaus neben dem Gelände des Dachsteinwerkes Braas an der Rembrücker Straße zu errichten?
2. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Herstellung der Planreife für ein neues Feuerwehrhaus aus?
3.Gibt es neben der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weitere Voraussetzungen für die Schaffung des Baurechts?
4. Wie ist der Stand bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie gegebenenfalls der weiteren Voraussetzungen gemäß vorstehender Frage 3?
5. Wann könnte danach voraussichtlich mit dem Bau eines Feuerwehrhauses begonnen werden und wann könnte es bezogen werden?
6. Deckt sich diese Einschätzung mit den Vorstellungen der Projektgesellschaft?
7. Hält der Magistrat die Beibehaltung des Status quo bei der Feuerwehr bis zu dem von ihm angenommenen Bezugstermin für möglich und richtig?
8. Deckt sich die Auffassung des Magistrats insoweit mit der Auffassung der Verantwortlichen bei der Feuerwehr?
9. Wie lange halten diese ansonsten die weitere Beibehaltung des Status quo für möglich?
10. Stehen die Verantwortlichen bei der Feuerwehr hinter dem Projekt, ein neues Feuerwehrhaus neben dem Gelände des Dachsteinwerkes Braas zu errichten?
11. lst dem Magistrat bekannt, ob sich die Projektgesellschaft beim Grundstückserwerb Rückabwicklungsansprüche für den Fall hat einräumen lassen, dass keine Planreife hergestellt wird und welche Frist für die Ausübung vereinbart wurde?
12. Bestätigt sich nach dem gegenwärtigen Stand, dass Neubau und Anmietung von einer Projektgesellschaft weniger kostet als die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses?
13. Bis wann rechnet der Magistrat insoweit mit einer abschließenden Klärung?
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