Vorbemerkung
Mit unserer Anfrage vom 10.04.2018 baten wir den Magistrat u. a. um eine Einschätzung, ob mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Kindergartenplätzen (Ü3) und nach zusätzlichen Betreuungsstunden gerechnet wird, wenn es zu einer Gebührenbefreiung für die Eltern
kommt. Der Magistrat teilte mit, es werde vermutet, dass sich die Betreuungszeiten am Nachmittag ausweiten könnten, vor allem bei städtischen Einrichtungen, da es hier mehr Betreuungsmodelle gäbe als bei den konfessionellen Einrichtungen und auch die Betreuungszeiten länger sind.
Fragen:
- Hat sich die Vermutung des Magistrats bestätigt und wurden von den Eltern im Ü3-Bereich seit der Gebührenbefreiung ab dem 01.08.2018 zusätzliche Betreuungsstunden in den städtischen und konfessionellen Kitas nachgefragt?
- In welchem Umfang ist dies ggf. erfolgt?
- Werden/wurden Betreuungsstunden angemeldet aber nicht in Anspruch genommen?
- Wie hat sich aktuell in den städtischen und konfessionellen Kitas im Ü3-Bereich der Anteil an Betreuungszeiten ab der 7. Betreuungsstunde (einschließlich) gegenüber den Stunden 1-6 entwickelt, verglichen mit dem letzten Stand vor dem 01.08.2018?
- Wie viele Betreuungsstunden ab der 7. Stunde werden derzeit in den Kitas erbracht?
- Welche Einnahmen würde die Stadt erzielen, wenn ab der 7. Stunde (einschließlich) die bis zur Gebührenbefreiung geltenden Gebühren erhoben würden?
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