Uwe Klein, stellv. Fraktionsvorsitzender

Uwe Klein, stellv. Fraktionsvorsitzender

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt:

1. für die im städtischen Eigentum stehenden 26 Wohngebäude eine
· Umsatz-,
· Ergebnis-
· und Investitionsplanung
jeweils für die Jahre 2016 bis 2020 zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Darin sollen die entsprechenden Planzahlen für 2015 sowie die entsprechenden Angaben für die Jahre 2013 und 2014 zum Vergleich mit enthalten sein;

2. Dazu sollen die folgenden Angaben zu den vorstehend genannten Wohngebäuden gemacht werden:
· Lage, Baujahr, Anzahl der Wohnungen;
· Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen sowie dafür angefallene Kosten in den letzten 10 Jahren;
· Nutzflächen der Wohngebäude jeweils insgesamt und nach Wohneinheiten, soweit vorhanden;
· Aktuelle Mieteinnahmen der jeweiligen Wohngebäude
      > im Schnitt pro qm Nutzfläche und
      > soweit davon abweichend im Schnitt pro qm vermieteter Fläche.

Begründung:

Die Stadt Heusenstamm ist Eigentümerin von 26 Wohngebäuden mit rd. 100 Wohnungen, die vom städtischen Wohngebäudemanagement vermietet werden.

Nach dem Haushaltsplan 2015 für das Wohngebäudemanagement betrug das Ergebnis in 2014 minus 144.677 €, in 2013 war es positiv mit 144.015 €. Für 2015 ist ein positives Ergebnis von 182.597 € geplant. Das durchschnittliche Jahresergebnis dieser drei Jahre liegt damit bei rd. 60.000 € p.a. oder 5.000 € p.m.

Bei 100 Wohnungen ist dies ein Ergebnis von 50 € pro Wohnung pro Monat. Dieser Wert wirft die Frage auf, ob der Wohnungsbestand der Stadt effizient und wirtschaftlich verwaltet wird oder aber Änderungen erforderlich sind bei der Verwaltung oder auch in Hinblick auf den Bestand insgesamt. Dazu sollen die gewünschten Angaben und Planungen als Entscheidungsgrundlagen dienen.

Nicht nur angesichts der Auflage, den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2018 auszugleichen, muss auch der Bereich der Wohngebäude und des Wohngebäudemanagement daraufhin überprüft werden, inwieweit hier durch Änderungen das städtische Defizit verringert werden kann.

Die Bürger werden hieran ein gesteigertes Interesse haben, da sie ein Defizit spätestens 2018 durch erhöhte Grund- und Gewerbesteuern in vollem Umfang auszugleichen haben.

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