1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung
    a. ein Straßenzustandskataster und
    b. eine von ihm für richtig gehaltene Prioritätenliste für Sanierungen
    (gegebenenfalls auch für Um- und Ausbauten) von öffentlichen
    Verkehrsanlagen im Stadtgebiet vorzulegen, versehen mit einem
    zumindest groben Zeithorizont.
  2. Dabei soll mitgeteilt werden, ob mit geeigneten Maßnahmen (und
    gegebenenfalls mit welchen) die Nutzungsdauer bis zur grundhaften Sanierung bei einzelnen (gegebenenfalls welchen) Straßen/Verkehrsanlagen verlängert werden kann.

Begründung:
Durch die genannten Informationen soll den städtischen Gremien ein Überblick über anstehende erforderliche insbesondere grundhafte Sanierungen von Straßen und Verkehrsanlagen gegeben werden, insbesondere um Kosten vorhersehen und bei Planungen berücksichtigen zu können. Die Erarbeitung eines Straßenzustandskatasters führt zu keinem zusätzlichen Aufwand, sie gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Außerdem sollen sie Anwohnern und Grundstückseigentümern zur Orientierung dienen und in die Lage versetzen, sich auf Maßnahmen einzustellen und gegebenenfalls ebenfalls finanzielle Vorkehrungen zu schaffen.

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