Beschluss-/Änderungsantrag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bietet dem Magistrat an, in einem Arbeitskreis „Städtische Finanzen“  bestehend aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats über die voraussichtliche Entwicklung der Finanzlage unserer Stadt in den kommenden Jahren zu beraten und Aussagen und Empfehlungen zur Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit möglichst unter Vermeidung oder jedenfalls Begrenzung von Steuererhöhungen zu erarbeiten.
  2. Dem Arbeitskreis sollen angehören:
    • Der Bürgermeister,
    • der erste Stadtrat,
    • Mitglieder des Stadtparlaments, wobei jede Fraktion berechtigt ist, aus ihrer Mitte einen Vertreter zu entsenden, Fraktionen mit 10 oder mehr Mitgliedern zwei Vertreter.
  3. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, im Vertretungsfall der erste Stadtrat.
  4. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen, die Arbeitsweise soll von ihm im Einvernehmen mit den Mitgliedern festgelegt werden. Ansonsten soll darüber im Ältestenrat beschlossen  werden.
  5. Der Arbeitskreis fasst keine bindenden Beschlüsse. Ergebnisse sollen dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet werden. Er tagt in der Regel nicht öffentlich und kann Mitglieder der Verwaltung und Dritte zu Beratungen hinzuziehen.

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