Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, warum ein städtischer Betreuungsplatz, wenn man die Angaben im Haushaltssicherungskonzept 2015 und die Kennzahlen im Haushaltsentwurf für 2015 zugrunde legt, im Jahr einen doppelt so hohen Zuschuss pro Einwohner erfordert wie ein Betreuungsplatz in einer konfessionellen Kindereinrichtung.
Erläuterung:
Der höchste Zuschussbedarf je Einwohner fällt nach dem Haushaltssicherungskonzept 2015 bei den städtischen Kindergärten an. Er beträgt in 2015 139,32 €, vgl. dort Seite 38. Bei den Kennzahlen im Haushaltsentwurf für 2015 auf Seite 114 werden hierfür 276 Betreuungsplätze U3 und Ü3 ausgewiesen. Damit errechnet sich pro Platz ein Zuschuss bedarf je Einwohner von 0,50 €.
Bei den konfessionellen Kindertagesstätten wird im Haushaltssicherungskonzept 2015 ein Zuschussbedarf pro Einwohner von 112,25 € genannt. Bei den Kennzahlen im Haushaltsentwurf für 2015 werden für die konfessionellen Kindertagesstätten 459 U3 und Ü3 Plätze genannt, vgl. Seite 122 des Haushaltsentwurfs 2015. Der Zuschussbedarf je Einwohner beträgt damit rechnerisch 0,24 € pro Platz.
Dies würde bedeuten, dass der Zuschussbedarf für einen städtischen Kindergartenplatz doppelt so hoch ist wie für einen Platz in einem konfessionellen Kindergarten. Dieser große Unterschied scheint nicht realistisch. Eine Begründung konnten wir auch durch Nachfrage in den Ausschüssen im Rahmen der Haushaltsberatung nicht nachvollziehbar erfahren.
Dies wäre jedoch schon angesichts des Umstandes, dass die Zuschüsse für die städtischen und die konfessionellen Kindertagesstätten insgesamt rd. 4,6 Mio. € betragen, besonders wichtig, entspricht dieser Betrag doch den Einnahmen aus über 500 Prozentpunkten bei dem Hebesatz für die Grundsteuer B.
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