Bereits in der Sitzung vom 13.06.2018 fasste das Stadtparlament gemäß unserem Antrag folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle Argumente gegen die Verlegung von
Anflug- und Abflugrouten über Heusenstamm im Rahmen des Konsultationsverfahren von Forum
Flughafen und Region (FFR) und der Fluglärmkommission (FLK) vorgebracht werden, mit dem Ziel,
dass diese in den Konsultationsbericht einfließen. Dazu sollen insbesondere
a. die Heusenstammer Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und umfänglich auch seitens
des Magistrats über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beteiligung informiert
und in den Prozess einbezogen werden, so dass keine Abhängigkeit von der
Informationserteilung durch FFR und FLK entsteht,
b. die Position und die Argumente der Stadt rechtzeitig erarbeitet und formuliert werden,
soweit erforderlich unter Zuhilfenahme von Expertenrat und
c. alle weiteren Maßnahmen zur bestmöglichen Vorbereitung auf das
Konsultationsverfahren ergriffen werden, soweit hilfreich auch in Zusammenarbeit mit
den weiteren betroffenen Kommunen und durch Beobachtung des bereits
eingeleiteten Konsultationsverfahren zur Flugroute AMTIX-kurz.
Nun wird nachgefragt!
Das erste der neu eingeführten Konsultationsverfahren betraf die Verlegung der Flugroute „Amtix kurz“. Diese soll nach Verfahrensabschluss nun probeweise (statt zwischen DA-Arheiligen und DA-Wixhausen) zwischen DA-Wixhausen und Erzhausen verlaufen, mit Belastungen für Erzhausen. Unter Aktiver Schallschutz sind Informationen zum Verfahren erhältlich.
Als nächstes wird das Konsultationsverfahren zu dem Vorhaben stattfinden, nach dem u.a. bis zu 20 besonders laute Flugzeuge am Tag zukünftig bei Betriebsrichtung 07 (Starts gegen Osten) die Abflugroute 07-Ost statt 07-Nord (lang) nutzen sollen. Näheres ist unter Aktiver Schallschutz zu ersehen. Damit sollen Anwohner in Frankfurt und Offenbach angeblich entlastet werden, sicher ist indes nur, dass die Anwohner insbesondere in Heusenstamm in starkem Maße belastet würden.
Wir bitten darum, den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung zu ersuchen:
1. Wann rechnet der Magistrat mit dem Beginn des Heusenstamm betreffenden Konsultationsverfahrens?
2. Welchen Zeitplan hat der Magistrat zur Vorbereitung auf dieses Verfahren?
3. Welche Maßnahmen hat der Magistrat eingeleitet, um dem vorgenannten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2018 nachzukommen?
4. Wer wird die Position und die Argumente der Stadt gegen die Pläne erarbeiten, welche Experten werden hinzugezogen?
5. Hat der in Pkt. 4 erfragte Personenkreis seine Arbeit aufgenommen?
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