FDP Fraktion beantragt Resolution gegen Zwangskooperation mit Nachbargemeinden. Landesregierung droht mit Herabstufung zu Unterzentrum und Finanzkürzungen:
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Heusenstamm fordert die Landesregierung dazu auf, Mittelzentren im Rhein-Main-Gebiet in ihrer Funktion und Bedeutung zu erhalten und zu stärken.
2. Die zwangsweise Einführung von Kooperationen für Mittelzentren bei Androhung einer Herabstufung zu Grundzentren und damit verbundenen erheblichen finanziellen Kürzungen lehnt die Stadt Heusenstamm entschieden ab.
Begründung:
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat sich mit folgendem Beschluss gegen Planungen des für die Landesplanung zuständige hessischen Wirtschaftsministerium ausgesprochen (Beschluss der Verbandskammer vom 19. Juni 2019, Nr. IV-144):
1. Die Verbandskammer spricht sich für die Erhaltung ihrer Mittelzentren aus.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, Mittelzentren im Verbandsgebiet zu stärken und nicht zu schwächen.
3. Eine Herabstufung der Mittelzentren zu Grundzentren und damit erheblichen finanziellen Kürzungen wird abgelehnt.
4. Die Kommunen im Ballungsraum erhalten nach einem objektiven Kriterienkatalog die Möglichkeit, zum Mittelzentrum aufgestuft zu werden, sofern sie zentralörtliche Funktionen erfüllen.“
Mit der vorgeschlagenen Resolution unterstützt Heusenstamm diesen Beschluss und wehrt sich gegen die zwangsweise Einführung von Kooperationen verbunden mit der Androhung, zu einem Unterzentrum herabgestuft zu werden. Zur weiteren Erläuterung zitieren wir aus der Vorlage zum Beschluss der Verbandskammer:
„Das für die Landesplanung zuständige Wirtschaftsministerium hat eine Expertenkommission mit der Aufgabe betraut, das sogenannte System der „Zentralen Orte“ zu überarbeiten, um eine möglichst flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Waren, Arbeitsplätzen sowie öffentlichen und privaten Dienstleistungen sicherzustellen. Die derzeitige Einordnung des Systems der „Zentralen Orte“ basiert auf dem Landesentwicklungsplan 2000.
Dort heißt es: „In siedlungsstrukturell hoch verdichteten Gebieten (Verdichtungsräume) sichern die Mittelzentren, die in der Regel keinen über ihr Gemeindegebiet wesentlich hinausgehenden klar abgrenzbaren Verflechtungsbereich aufweisen, die mittelzentrale Versorgung vielfach in enger räumlicher Arbeitsteilung mit benachbarten Gemeinden“ (S. 23, 3. Absatz LEP 2000).
In Hessen gibt es gegenwärtig 95 solcher Mittelzentren. Davon befinden sich 33 in unserem Verbandsgebiet. Besonders betroffen sind der Landkreis Offenbach mit 10, der MTK mit 8 sowie HTK mit 6 Mittelzentren. Der Gesetzgeber hat im LEP 2000 bereits die besondere Rolle der Mittelzentren im Ballungsraum anerkannt.
Eine vom Wirtschaftsminister beauftragte Expertenkommission, die mit Ausnahme des früheren Ersten Beigeordneten Jens Scheller, keinen Bezug zum Rhein-Main-Gebiet hat, kommt unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten der Universität Kassel zu dem Ergebnis, dass Mittelzentren, denen es nicht gelingt, einen Raum über ihre Stadt hinaus zu versorgen, künftig mit anderen Mittelzentren oder Oberzentren zusammenarbeiten müssen.
Dies habe in formalisierten Verträgen zwischen den Städten zu erfolgen. Für den Fall, dass es nicht zu Kooperationsverträgen komme, drohe nach einer Frist von fünf Jahren eine Herabstufung zu einem Grundzentrum und damit erheblichen finanziellen Einbußen.
Mit dem Gutachten der Expertenkommission wird nun erstmals versucht, einen Systemwechsel für den Ballungsraum einzuleiten.“
Für Heusenstamm wird ein Kooperationsraum „Rodgau“ mit den Städten, Obertshausen, Heusenstamm, Dietzenbach, Rodgau und Rödermark vorgeschlagen. Nach dem Bericht der Expertenkommission (https://landesplanung.hessen.de/lep-hessen/Expertenkommission-Zentrale-Orte-und-Raumstruktur-ZORa) sollen die „formalisierten Städtekooperationen“ nach „von der Landesplanung festzulegenden fachlichen Zielen“ erfolgen. Diese werden aber nicht benannt. Konkrete Vorteile der Kooperationen werden weder auf der Kostenseite noch für die betroffenen Bürger aufgezeigt. Von der Expertenkommission aufgelistete Felder für Kooperationen wie z.B. Sportstätten hier und Gewerbeflächen dort machen deutlich, dass letztlich innerhalb der Kooperationen in einen Topf gewirtschaftet werden müsste, wenn nicht die Gemeinde A den Aufwand für die Sportstätten tragen und die Gemeinde B die Gewerbesteuer einstreichen soll. Dies wäre dann die Vorstufe zu einer weitergehenden Zentralisierung und schließlich das Ende der kommunalen Selbstverwaltung.
Bald Rodgau, Stadtteil Heusenstamm?
Andererseits hätte die angedrohte Herabstufung zu einem Grundzentrum, wenn innerhalb von 5 Jahren keine Kooperation eingegangen wird, erhebliche finanzielle Ausfälle zur Folge. Ein Grundzentrum erhält weniger Finanzzuweisungen vom Land aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und auch geringere Fördermittel als ein Mittelzentrum. Die Durchführbarkeit bisheriger Aufgaben, wie beispielsweise die Unterhaltung eines Schwimmbades oder Sportzentrums, würde nur noch schwer oder nicht mehr möglich sein.
Spürbare Folgen blieben aber nicht auf die kommunale Ebene beschränkt. Durch die Leistungsminderung der Städte der Rhein-Main-Region würde die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main geschwächt, was sich über kurz oder lang auf die Wirtschaftskraft des Rhein-Main-Gebietes und damit des gesamten Bundeslandes auswirkt.
Uwe Klein
Fraktionsvorsitzender
Dr. Rudolf Benninger
Stellv. Fraktionsvorsitzender
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