Bereits am 13. September versuchte Herr Sigl über Facebook ein verzerrtes Bild zum Thema Feuerwehrhaus an die Gemeinschaft zu senden. Ein zweiter Versuch folgte vor kurzem erneut in verschiedenen Facebook-Gruppen. Wir lehnen generell die Belästigung von unpolitischen Gruppen in Facebook ab und werden daher über unsere offiziellen Kommunikationsmedien Stellung beziehen.
Gegensätzlich der Behauptung von Herrn Sigl haben im Juni (bei 2 Gegenstimmen von AfDlern) alle Stadtverordneten – also einschließlich die der SPD – auf Antrag der FDP beschlossen, die Planungen zur Ertüchtigung und Erweiterung des bestehenden FW-Hauses aufzunehmen. Wenn der Magistrat einen anderen Standort wolle, sollte er für diesen in der September-Sitzung eine konkrete Vorlage präsentieren (die angeblich so gut wie fertig war).Stattdessen sah die (wieder zurückgezogene) Vorlage vor, das FW-Gelände mit Wohnungen zu bebauen und für die FW ein anderes Grundstück zu suchen. Der Parlamentsbeschluss wurde schlicht nicht ernst genommen.
Was am jetzigen Standort möglich ist und welche Kosten entstehen, sollen die beauftragten Planungen ergeben. Erst dann können weitere Entscheidungen getroffen werden.
Die Liberalen in Heusenstamm hoffen, dass Herrn Sigl dieser Beschluss noch in Erinnerung ist.
Protokollauszug der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2020
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2017 die Planung zur Erweiterung und Ertüchtigung des Feuerwehrhauses aufzunehmen. Dabei sollen seitdem eingetretene Umstände (insbesondere Wegfall des Bauinteresses der angrenzenden Arztpraxis sowie die Belange der Denkmalpflege bezüglich der ehemaligen Feuerwache) . in eine aktualisierte Planung einbezogen und zusätzlich eine Variante geprüft werden. bei der das vorhandene Feuerwehrhausam glei chen Standort {ganz oder tei l weise) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt oder ergänzt wird. Will der Magistrat einen Neubau an einem anderen Standort als dem jetzigen verfolgen, soll der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage – insbesondere mit
- Vorplanungen/Planungen,
- Begründung aus (feuerwehr-)technischer Sich dabei i st auch die Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen beizufügen. dass die gesetzliche Hilfstrist gem. § 3 Abs. 2 Hess. Brand- und KatastrophenschutzG eingehalten wird.
- Begründung aus wirtschaftlicher Sicht sowie
- mit einem Zeitplan für eine mögliche Umsetzung und deren Voraussetzungen bis zur nächsten Gremien-/Sitzungsrunde im September zur Beschlussfassung vorgelegt werde
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt.
32 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen (AfD) / 0 Enthaltungen
Anmerkung der FDP-Heusenstamm Redaktion: Über unsere Sidebar, Rubrik Infosystem, können sie interessante Anträge und Beschlüsse recherchieren.
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