Die FDP beantragt,
in Abänderung des vorgenannten Antrags wie folgt zu beschließen:
- Es werden keine wiederkehrenden Straßenbeiträge in Heusenstamm eingeführt.
- Der Magistrat wird beauftragt, für Um- und Ausbauten von öffentlichen Verkehrsanlagen eine Prioritätenliste anhand eines Straßenzustandskatasters zu erarbeiten, um die Baumaßnahmen besser vorhersehbar zu machen. Die von einer Heranziehung von Straßenbeiträgen zu Finanzierung der vorgenannten Um- und Ausbauten betroffenen Grundstückseigentümer sollen frühzeitig und umfassend über anstehende Baumaßnahmen informiert werden, so dass bis zum Beginn der jeweiligen Baumaßnahme möglichst noch ein Zeitraum von 3-5 Jahren verbleibt.
- Es soll jeweils geprüft werden, ob mit geeigneten Maßnahmen die Lebensdauer der Straße bis zur grundhaften Sanierung verlängert werden kann.
- Bei einer grundhaften Sanierung der Straße sollen jeweils Möglichkeiten zur Reduzierung der entstehenden Kosten geprüft werden.
Begründung:
Die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge führt zu einem hohen Einmalaufwand zur Ersterfassung und Erarbeitung der Software sowie zu laufenden zusätzlichen jährlichen Kosten für die Pflege und Vornahme von Anpassungen sowie für das Erstellen und den Versand der Bescheide. Neben den Sachkosten hierfür entsteht auch ein zusätzlicher Personalaufwand. In seinem Bericht vom 07.03.15 nennt der Magistrats Kosten von einmalig 100.00,00 € und jährlich 40.000,00 €.
Durch den Umstand, dass jährlich ca. 7.700 Bescheide zu erlassen sind, gegenüber jetzt ca. 50 Bescheiden bei einer Maßnahme (Magistratsbericht, Seite 4), steigt zudem das Risiko, für die Bearbeitung von Widersprüchen ganz erhebliche weitere Kosten tragen zu müssen. Dies gilt allein schon deshalb, weil auf eine gefestigte Rechtsprechung zu sich ergebenden Fragen im Zusammenhang mit der neuen Regelung zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen nicht zurückgegriffen werden kann.
Alle diese Koste müssen aus dem Haushalt erwirtschaftet werden. Sie fließen nicht in den Um- und Ausbau der Straßen und können deshalb auch nicht auf die Beiträge umgelegt werden.
Die Erarbeitung eines Straßenzustandskatasters führt zu keinen zusätzlichen Kosten, sie gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Als besonderer Vorteil von wiederkehrenden Straßenbeiträger wird geltend gemacht, dass diese für die Bürger leichter zu tragen sind. Dafür werden aber erhebliche zusätzliche Kosten in Kauf genommen. Außerdem erhalten die wiederkehrenden Beiträge den Charakter einer Steuer, weil ein direkter Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung nicht mehr erkennbar sein wird, wenn Heusenstamm und Rembrücken – wie vorgesehen- jeweils als ein Abrechnungsgebiet definiert werden.
Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass die über 26% der Bürgerschaft, die älter als 65 Jahre sind, im Ruhestand nicht mit Kosten belastet werden sollen, die sie ggf. mit ihren Ruhestandsbezüge nicht bezahlen können. Dafür werden aber alle Ruheständler mit zusätzlichen laufenden Kosten belastet, ohne dass ein konkreter Vorteil für ihr Grundstück entsteht bzw. entstehen müsste. Außerdem wird der vermeintliche Vorteil – wie dargelegt- mit zusätzlichen Kosten und Risiken erkauft.
Durch die Aufhebung des unmittelbaren Bezug von Beitrag und konkreter Baumaßnahme erhöht sich zudem das Risiko, dass das Kostenbewusstsein abnimmt, es trifft ja alle und jeweils nur mit „überschaubaren Beträgen“.
Durch entsprechende Informationen circa drei bis fünf Jahre vor der Baumaßnahme sollen die Grundstückseigentümer vor Überraschungen geschützt und in die Lage versetzt werden, darauf zu achten, rechtzeitig jeweils individuell Rücklagen anzusparen. Nimmt man den Zeitraum von Ausbaubeginn bis zur Abrechnung sowie die Möglichkeit der Stundung hinzu, hat der Beitragszahler somit ein Planungszeitraum von zehn bis zwölf Jahren, um sich auf die Heranziehung von Straßenbeiträge einzustellen.
Die Antragspunkte 3 und 4 sollen weiter dazu beitragen, die Grundstückseigentümer nicht mehr als erforderlich zu belasten.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Uwe Klein
(Fraktionsvorsitzender)
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