Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste!
Die FDP beantragt, den Hebesatz bei der Grundsteuer B nur um 10 % auf lediglich 430 % anzuheben, statt um 30 % auf 450 %.
Nach der uns ursprünglich vom Magistrat vorgelegten Haushaltsplanung sollte das Parlament eine Haushaltssatzung beschließen, die im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 991.800 € vorsieht. Damit wurde die Vorgabe der Kommunalaussicht eingehalten, für 2017 beim Fehlbedarf unter 1,0 Mio. € zu bleiben.
Vom Kreis ist dann die Information gekommen, dass sich die Schulumlage um einen Prozentpunkt reduziert, dies sind rd. 290.000 €. Nach zusätzlichen Einstellung von Datenverarbeitungskosten i.H.v. rd 60.000 € soll der Fehlbetrag nun um rd. 230.000 geringer ausfallen.
Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um 30%Punkte soll eine Ertragsteigerung von 340.000 € bringen. Erhöhen wir den Grundsteuerhebesatz stattdessen nur um 10 %Punkte, ist dementsprechend von einer um zwei Drittel geringeren Ertragsteigerung auszugehen. Die Ertragsteigerung fällt dann um 226.000 € geringer aus. Wir wären dann wieder ziemlich genau bei dem Fehlbetrag, den der Magistrat in seiner ursprünglich zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltssatzung vorgeschlagen hat.
Mit der Beschränkung der Anhebung um 10 %Punkte auf 430 % hält die Stadt auch die Vorgabe ein, als defizitäre Kommune nicht unter den Durchschnitt aller hessischen vergleichbaren Kommunen bei der Festlegung der Höhe des Hebesatz bei der Grundsteuer B von 429 % zu fallen.
Warum sollten wir also jetzt beschließen, den Hebesatz mehr als erforderlich anzuheben, um die Vorgaben einzuhalten? Erst vor zwei Jahren haben wir den Hebesatz von 380 % auf 420% angehoben.
Im vergangenen Jahr wurde im Vorbericht deutlich, dass die Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in den Jahren seit 2009 sehr viel geringer als geplant ausgefallen sind. Dem Gesamtergebnishaushalt auf Seite 35 ist zu entnehmen, dass die Summe der vorgetragenen Haushaltsfehlbeträge im Jahresabschluss für 2015 mit rund 12 Millionen € angesetzt ist, gegenüber 42,5 Millionen im Haushaltsansatz für 2016 und 44,8 Millionen im Haushaltsansatz für 2017.
Die Differenz von rund 30 Millionen € weniger Fehlbeträge als geplant bezogen auf den Haushaltsansatz 2016 seit 2009 ist gewaltig. Dies gilt auch dann noch, wenn sich nach Auskunft des Kämmerers der Betrag durch Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten in 2015 noch um ca. 4 Million € verringern wird.
In diesem Jahr wird uns mitgeteilt, dass Rückstellungen für Kreis-/Schulumlagen im aufgestellten Jahresabschluss 2013 aufgelöst werden konnten und nun für den Verlustausgleich Rücklagen in Höhe von rund 11,5 Millionen € zur Verfügung stehen.
Auch nach Ausgleich des geplanten Fehlbetrages aus dem Jahr 2016 verblieben ausreichend Rücklagen um gemäß § 24 Abs. 3 GemHVO den Haushaltsausgleich für das Jahr 2017 sicherstellen zu können.
Im Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2017 ist auf Seite 543 zu lesen, dass bedingt durch die Verzögerungen bei der Erstellung der doppischen Jahresabschlüsse ein Abgleich der Haushaltssicherungskonzepte mit den Jahresabschlüssen noch nicht erfolgen konnte. Wir verstehen diesen Hinweis so, dass noch offen ist, inwieweit die Maßnahmen in den Haushaltssicherungs- konzepten der vergangenen Jahre zu einer weiteren Verringerung bei der bilanziellen Entwicklung der Haushaltsfehlbeträge geführt haben.
Meine Damen und Herrn
• weitaus geringere Jahresfehlbeträge,
• eine Rücklage, die es erlaubt, voraussichtlich auch die Fehlbeträge der kommenden Jahre auszugleichen und
• der Umstand, noch gar nicht zu wissen, inwieweit Maßnahmen zur Haushaltssicherung in den vergangenen Jahren das bilanzielle Ergebnis verbessert haben,
sind Umstände, unter denen wir eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B über das erforderliche Maß hinaus – ich habe dies eingangs geschildert – nicht mittragen. Sollte sich zeigen, dass die Entwicklung noch besser als angenommen verlaufen ist, treten wir auch für eine Verringerung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B ein. Umgekehrt: Sollten die Annahmen hinsichtlich der Fehlbeträge weitaus zu optimistisch gewesen sein, wird sich dies möglicherweise in Zukunft bei der Festsetzung des Hebesatzes niederschlagen müssen.
Die FDP fordert Sie auf, die Bürger nicht mehr als erforderlich zu belasten und unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
(Redebeitrag von Uwe Klein für die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2016)
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