Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste!
1. Zur Haushaltsdebatte
In der konstituierenden SVV haben wir gegen die Verkleinerung der Ausschüsse von 11 auf 7 Mitglieder argumentiert. SPD, FWH u. Grüne haben daran festgehalten, um sich eine Mehrheit zusichern. 4 Sitze für die Kooperation, 3 für die Opposition. Bei 10 Mitgliedern hätten CDU und SPD jeweils drei Sitze, die vier kleineren Parteien jeweils einen Sitz gehabt. Die Kooperation hätte nicht überstimmt werden können.
Auf die Auswirkungen ihres Vorgehens kam es SPD, FWH u. Grüne nicht an. Wir hatten dargestellt, dass bei sieben Ausschussmitgliedern vier Mitgliedern von SPD, Freien Wählern und Grünen zwei Mitglieder der CDU und ein Mitglied der AfD gegenüberstehen. Es gäbe also nur noch zwei Oppositionsparteien von der eine – ohne ihr zu nahe treten zu wollen – noch über keine parlamentarischen Erfahrungen verfügt.
In den Ausschuss-Sitzungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf haben sich genau diese negativen Auswirkungen gezeigt. Ohne die Beiträge der beratenden Mitglieder der FDP wäre die Behandlung des Haushalts wohl noch ernüchternder ausgefallen. In der einzigen Sitzung des HFA wurden die vier Änderungsanträge gar nicht behandelt.
In unserem Scheiben an den Stadtverordnetenvorsteher haben wir unsere Kritik an dem Verfahren zur Haushaltsberatung deutlich gemacht. Sie kennen es, ich muss den Inhalt hier nicht wiederholen.
2. Transparenz und Verständlichkeit des Haushalts
In der Begründung unseres Änderungsantrages, den Hebesatz bei der Grundsteuer B nur um 10 % auf lediglich 430 % anzuheben, bin ich bereits darauf eingegangen, dass:
- die bilanzielle Entwicklung der Haushaltsfehlbeträge bis 2013 besser ausgefallen ist, als in den Ergebnisplanungen angenommen. Diese Information war im letzten Jahr herausragend.
• Rückstellungen für Kreis- und Schulumlagen aufgelöst und eine Rücklage gebildet werden konnte, die es voraussichtlich erlaubt, auch die Fehlbeträge kommender Jahre auszugleichen. Diese Information war in diesem Jahr herausragend; und
• wir nicht wissen, inwieweit Maßnahmen zur Haushaltssicherung in den vergangenen Jahren das bilanzielle Ergebnis auch in den Jahresabschlüssen 2014 und folgende gegenüber der Planung verbessert haben.
Wir befinden uns wegen der großen zeitlichen Verzögerung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ab 2013 im Blindflug. In diesem Herbst haben wir die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 festgestellt. Wir erwarten, dass die SVV über das voraussichtliche Ergebnis so früh wie möglich vorab informiert wird, nichterst wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist.
Im Vorbericht werden die Rechnungsergebnisse für die Kreis- u. Schulumlage angegeben, nicht aber die dafür gebildeten Rückstellungen, die sich nun per 2013 als Sparstrumpf mit einem Volumen von annähernd 21 Mio. € zeigen, nach Verrechnung bestehender Fehlbeträge immerhin noch iHv. 11,5 Mio. €. Es ist unbefriedigend, dass wichtige Fakten – wie eben genannt- erst mit erheblichem Nachlauf herausgestellt werden.
Zur Verbesserung der Kostentransparenz hat die FDP in den vergangenen Jahren gefordert, bei den Teilhaushalten Kennzahlen und Leistungsumfang auch da anzugeben, wo bislang weiße Flecken sind. Hier sind wir jetzt wieder ein Stück weiter.
Durch die Verteilung interner Gebäude- und Verwaltungskosten werden die Kosten für die einzelnen Produkte transparenter. Damit können wir die zur Verfügung gestellten Mittel einzelnen Aufgaben besser zuordnen. Bei der größten Position, nämlich dem Bauhof, ist die Zuordnung der Kosten im Rahmen der ILV bislang leider nicht vollständig erfolgt.
3. Haushaltsdisziplin
Ab dem nächsten Jahr muss für Heusenstamm ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgelegt werden. Auf die Möglichkeit, einen Fehlbetrag durch Rücklagen ausgleichen zu können, können wir nicht verweisen. Dies mag entgegen § 24 GemHVO bei einem Außreißerjahr mal möglich sein. Diese Situation haben wir bei mehreren Verlustjahren in der Vergangenheit aber nicht.
Auch sind die Kassenkredite abzutragen, mit denen wir die Fehlbeträge der vergangenen Jahre finanzieren. Haushaltsdisziplin ist daher weiterhin geboten.
Für das Haushaltsjahr 2017 rechnen Sie mit einer Erhöhung des Steueraufkommens um ca. 1,4 Mio. €. Insgesamt wird bei den Erträgen eine Steigerung von 2,2 Mio. € zugrundegelegt. Das geplante ordentlichen Ergebnis verbessert sich nach der geänderten Planung demgegenüber um rd. 1,5 Mio. €. Die Differenz ergibt sich daraus, dass die ordentlichen Aufwendungen in der Summe um 0,7 Mio. € steigen. Am stärksten steigen Steueraufwendungen und Umlageverpflichtungen (0,9 Mio. €).
Sowohl die Personalaufwendungen als auch die Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen sind gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Beim Personal fallen Stellen weg, weil neue Kindertagesstätten von einem Träger betrieben werden sollen. Dies führt zu einer Verlagerung von Personalkosten zu Kosten bei den Sach- u. Dienstleistungen, nicht zu entsprechenden Einsparungen. Bei den Sach- u. Dienstleistungen schlägt eine pauschale Kürzung von 7% bei angemeldeten Budgets zu Buche. Ob hier wirklich eingespart wird oder das bilanzielle Ergebnis lediglich weniger vom Plan abweicht, werden wir aufmerksam beobachten.
4. Kein Weiterkommen bei den Kostenbegrenzungen
Wichtiger wäre es aber gewesen, die Kosten bei den großen Blöcken der freiwilligen Leistungen zu begrenzen. Hiersehen wir leider keinen Fortschritt.
a. Kindertagesstätten
Die größte Position bei den freiwilligen Leistungen bilden die Aufwendungen für die Kindertagesstätten. Hier fällt der Elternteil ohne Anhebung der Gebühren weiter zurück. Mein Kollege Herr Dr. Benninger darauf in der Begründung unseres Änderungsantrages eingegangen.
Es fällt weiterhin der hohe Unterschied zwischen den durchschnittlichen Kosten je Kitaplatz bei den konfessionellen und freien Einrichtungen i.H.v. 5.811 (420 Ü3u. 108 U3 Plätze in 17) zu denen bei den städtischen Kindertageseinrichtungen von 13.872 € auf (233 u. 43 Plätze in 17) auf. Hier steht weiter eine Erläuterung an die Stadtverordnetenversammlung aus.
b. Sportstätten
Bei den Sportstätten/Martinsee (S. 179) wird ein Jahresergebnis von -570T€ ausgewiesen. Bald 100 T€ über Vorjahr (480T). Das Verwaltungsergebnis Iiegt bei 1.17 Mio. € und damit um 60T€ über dem Vorjahr, die Hälfte davon entfällt auf gestiegene Personalaufwendungen (rd. 30T€). Dazu addieren sich Kosten der internen Leistungsverrechnung i.H.v. gut 200T€. Das Ergebnis oder der Aufwand beträgt damit annähernd 1.4 Mio. €.
Das ausgewiesene Ergebnis von minus 570T€ ergibt sich nur nach Abzug der Finanzerträge aus der Beteiligung an der Maingau Energie i.H.v. 805T€ (Vorjahr 650T), die aus steuerlichen Gründen hier gegengerechnet werden.
Bei der Überprüfung der freiwilligen Leistungen muss die Bewertung der Frage, ob die Zuschusshöhe angemessen ist, aber bei 1,4 Mio. ansetzen. Als angemessen werden 1,5 % der Gesamtaufwendungen angesehen. Dies wären 770T€. Wir steuern auf das Doppelte zu.
Im Haushaltssicherungskonzept verweist der Magistrat hinsichtlich der vorgeschriebenen Überprüfung der freiwilligen Leistungen auf die im Vorjahr stattgefundene Prüfung. Zu dieser Prüfung gehört die Frage, ob die Verfahren zur Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisse sicherstellen. Die lapidare Antwort des Magistrats lautete: JA.
Auf welche Verfahren der Magistrat dabei abstellt, sagt er nicht. Uns interessiert, ob der Magistrat eine Vorstellung davon hat, wie hoch der Anteil der Nutzer der Sportanlagen ist, die nicht aus Heusenstamm kommen. Die Förderung der Vereine wird nicht davon abhängig gemacht, dass diese Auskunft über ihre Mitgliederstruktur geben.
Sicherlich wird man „das zwingende öffentliche Bedürfnis nach Sportanlagen“ eher unabhängig vom Wohnort annehmen dürfen. Davon ist aber die Frage zu unterscheiden, ob Heusenstammer Bürger –weil sie hier wohnen – die Kosten für die Deckung dieses Bedarfs tragen müssen, auch wenn die Nutzer der Anlagen vielleicht zur Hälfte gar nicht in Heusenstammer wohnen. In einem solchen Fall kann es sachgerechter sein, den Betrieb (evtl. auch einen Teil davon) auf einen überörtlichen Betreiber zu übertragen.
Unabhängig davon vermissen wir angesichts der weiteren Steigerungen bei den Kosten für Personal sowie für Sach- und Dienstleistungen Anstrengungen, um eine Kostenbegrenzung für die Stadt und damit für die steuerzahlenden Bürger bei den Sportanlagen zu erreichen.
c. Schwimmbad
Beim Schwimmbad (S. 185) ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses um ca. 180T. € auf -970T€. Rd. 150T davon durch die ILV. Auch hier ist eine Begrenzung der Kosten für die Stadt bislang nicht gelungen.
Auch beim Schwimmbad sollte eine Erhebung darüber erfolgen, von wo die Badegäste kommen. In Obertshausen habe ich dies bspw. erlebt.
5. Investitionen
Bei den Investitionen fällt auf, dass der Gesamtbetrag für 2017 unter den Beträgen des Vorjahres und der Folgejahre liegt. Wir müssen darauf achten, keinen Investitionsstau entstehen zu lassen. In diesem Jahr wurde die Diskussion über wiederkehrende Straßengebühren angestoßen. Unabhängig von dem Ausgang der beim Magistrat in Auftrag gegebenen Prüfung sollte das Parlament darüber informiert werden, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren anstehen.
6. Duftmarken der Kooperation
Mein Damen und Herren, die Kooperation hat versucht, ein paar Duftmarken zu setzen. Dazu gehörte die Einführung einer kostenlosen Abholung von Sperrmüll. Das dies keineswegs kostenlos ist, können Sie auf Seite 442 des Haushalts nachlesen.
Für den sozialen Wohnungsbau werden 100.000 € eingestellt. Wir halten dies für verfrüht. Bislang hat das Parlament lediglich einen Prüfungsantrag insoweit beschlossen.
Für den Fachdienst Integration werden für2017 165 T€ geplant. Dieser neue Posten gibt uns Veranlassung, den Magistrat aufzufordern, die Kostenerstattung für die Integration bzw. für die Betreuung von Flüchtlingen bei dem Kreis und dem Land nachdrücklich zu verfolgen.
7. Zusammenfassung
Die Darstellung der Haushaltszahlen und die Darstellung der finanziellen Lage unserer Stadt insgesamt sind zu verbessern. In diesem Herbst haben wir erst die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 festgestellt. Wir befinden uns im Blindflug, was die Jahre 2014 und 2015 anbelangt. Unter diesen Umständen sind wir zu einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B über das von der Kommunalaufsicht vorgegebene Maß von 10% Punkten nicht bereit.
Bei den großen Positionen der freiwilligen Leistungen sind keine Fortschritte im Hinblick auf eine Kostenbegrenzung für die Stadt ersichtlich. An einer angemessenen Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kinderbetreuung halten wir unter den gegenwärtigen Umständen fest.
Ohne Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen lehnt die FDP-Fraktion den Haushalt ab.
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