FDP beantragt Erlass einer Katzenschutzverordnung

09.07.2025

Die Landestierschutzbeauftragte Hessen Dr. Madeleine Martin gibt -wie auch Tierschutzorganisationen – die Anzahl der verwilderten Hauskatzen in Deutschland mit ca. zwei Millionen Tieren an, davon allen in Hessen 140.000. Wir wollen die Vermehrung der zu 99% kranken Tiere eindämmen und Tierheime entlasten.

Antrag der FDP-Fraktion auf Erlass einer Katzenschutzverordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Jakoby,

bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag der FDP-Fraktion an die Gremien weiter, damit von der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2024 darüber beschlossen werden kann.

Beschlussantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Heusenstamm zu erlassen. Diese soll Tierhalter verpflichten, ihre Freigängerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
  2. Bei Einführung der Katzenschutzverordnung sollen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Informationskampagne über die Vorteile der Verordnung und die Möglichkeiten der Unterstützung durch Tierärzte und Tierschutzorganisationen informiert werden.

Begründung

Die Landestierschutzbeauftragte Hessen Dr. Madeleine Martin gibt wie auch Tierschutzorganisationen die Anzahl der verwilderten Hauskatzen in Deutschland mit ca. zwei Millionen Tieren an, davon allen in Hessen 140.000. Da diese meist scheu und nachtaktiv sind, bleiben sie oft unerkannt. Von diesen Tieren sind 99 Prozent krank, über die Hälfte schwer. Diese Katzen vermehren sich exponentiell, noch erheblich gefördert von unkastrierten Freigängerkatzen u.a. aus Haushalten und Landwirtschaft.

Besitzer von ungewollt trächtigen Katzen sind mit den Jungtieren häufig überfordert, so dass die unerwünschten Tiere neben eingefangenen Tieren und Fundkatzen zur Überlastung der Tierheime führen.

Gerne wird vergessen, dass Katzen Raubtiere sind. So belasten Streuner als auch Freigänger die Natur durch das Fangen von Wildvögeln, kleinen Säugetieren und Reptilien, auch bedrohter Arten.

In einer Katzenschutzverordnung sollen die Kastration von männlichen und weiblichen Katzen sowie Kennzeichnung durch Chip-Implantation und die Registrierung geregelt werden. Die Folgen davon sind:

  • die ungebremste Vermehrung wilder Katzen wird eingeschränkt
  • verlorene Tiere können schneller zu ihren Haltern zurückgeführt werden
  • Tierheime werden entlastet
  • die wildlebende Fauna in der Natur wird geschont
  • die Ausbreitung von katzenspezifischen Krankheiten wird vermindert

In Hessen hatten bis Ende Januar von 426 Gemeinden und kreisfreien Städten 100 eine Katzenschutzverordnung eingeführt, zwischenzeitlich sind es gut 110. Kürzlich sind im Landkreis Offenbach die Gemeinden Egelsbach, Langen, Rödermark und Obertshausen hinzugekommen.

Beispiele für Vorlagen sind die Verordnungen von Egelsbach, Rödermark, Obertshausen und die Muster-VO des Landes Hessen.

Ergänzend wird verwiesen auf:

https://tierschutz.hessen.de/heimtiere/katzen/kastration-und-katzenschutz
https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2024-06/muser_fuer_kommunale_katzenschutzvo_neu.pdf

Uwe Klein
(Fraktionsvorsitzender)

Fabian Engler
(Stellv. Fraktionsvorsitzender)