FDP fragt nach Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für die Kinderbetreuung

09.07.2025

Obwohl die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2024 eine Erhöhung der Beiträge für die Kinderbetreuung ab dem 01.09.2024 und eine weitere ab dem 01.09.2025 beschlossen hat, sind im Haushalt 2025 nur Mehreinnahmen von 12.000 € im Jahr 2025 vorgesehen. Wir wollen die Gründe erfahren.

Anfrage der FDP-Fraktion zu Leistungsentgelten in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Jakoby,

bitte leiten Sie die nachfolgende Anfrage der FDP-Fraktion an den Magistrat zur Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung weiter.

Vorbemerkung

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hatte die FDP-Fraktion gefragt, warum sich der Ansatz bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten für die Kindereinrichtungen im Jahr 2025 mit 857 T€ gegenüber dem Vorjahr 2024 mit 845 T€ lediglich um 12.000 € erhöht, obwohl die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2024 eine Erhöhung der Beiträge für die Kinderbetreuung ab dem 01.09.2024 und eine weitere ab dem 01.09.2025 beschlossen hat. (Das Ergebnis für das Jahr 2023 wird mit rd. 348 T€ ausgewiesen, so dass die Steigerung für 2024 rd.500 T€ beträgt und damit in etwa dem Ansatz im Haushaltssicherungskonzept -HSK- für 2024 entspricht.)

In der Antwort heißt es: „Die dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024 zeigen Mehrertragspositionen für 2024 ff. im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2023.“ Im Übrigen wurde geltend gemacht, nicht an Maßnahmen in einem HSK gebunden sei, wenn die Konsolidierung auf andere Weise gelingt.

Da die Erhöhung der Leistungsentgelte in 2024 nur für die Monate September bis Dezember wirksam geworden ist, in 2025 aber für den Zeitraum Januar bis August wirksam ist, bleiben die Ansätze bei den Erträgen aus den Leistungsentgelten nicht nachvollziehbar.

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie lautet das (ggfls. auch vorläufige) Ergebnis für 2024 bei den Erträgen aus den Leistungsentgelten?
  2. Wurden Betreuungsstunden seitens der Eltern nach der Erhöhung der Leistungsentgelte reduziert? 
  3. Wenn ja, in welchem Umfang?
  4. Hat sich die Anzahl der betreuten Kinder verringert?
  5. Rechnet der Magistrat mit einem Rückgang der Erlöse, wenn sich Leistungsentgelte für die Kindereinrichtungen ab dem 01.09.2025 (gestaffelt nach Einkommen) erneut ändern, wie bereits beschlossen?
  6. Hält der Magistrat an dem HSK 2024 fest oder soll die Konsolidierung durch andere Maßnahmen gelingen?
  7. Wenn ja, welche sind dies?
  8. Sind mit allen Trägern der freien und konfessionellen Kindereinrichtungen für 2025 Budgets/Haushaltspläne verhandelt/abgestimmt?
  9. Wie hat sich die Erhöhung der Leistungsentgelte auch für die freien und konfessionellen Kindereinrichtungen ab September 2024 und dann ab September 2025 bei den mit den Trägern verhandelten Budgets/Haushaltsplänen für 2025 ausgewirkt, bzw. auf die Höhe der Zuschüsse, die die Stadt zur Abdeckung der Kosten zu leisten hat?
  10. Gingen die Zuschüsse pro Einrichtung zurück?
  11. Wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
  12. Wenn nein, warum nicht?

Uwe Klein
(Fraktionsvorsitzender)

Fabian Engler
(Stellv. Fraktionsvorsitzender)