Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum gemeinsamen Antrag von SPD, FWH und Bündnis 90/Grüne vom 23.03.2016 zur Verringerung der Zahl der Ausschussmitglieder von 11 auf 7 in § 31 Abs. 2 letzter Satz der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Uwe Klein, Orts- und Fraktionsvorsitzender der FDP Heusenstamm

Uwe Klein, Orts- und Fraktionsvorsitzender der FDP Heusenstamm

Sehr geehrter Herr Bürgermeister sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir beantragen, die Anzahl der Ausschussmitglieder in den drei Ausschüssen von derzeit elf auf zehn Mitglieder zu verringern und nicht auf 7, wie dies SPD, Freie Wählern und Grünen beantragen. Warum dieser Änderungsantrag?

1. Die antragstellenden Fraktionen behaupten, ihr Antrag diene der Stärkung der Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse. Was ist davon zu halten? In der abgelaufenen Amtsperiode hatten wir fünf Fraktionen. CDU und SPD bildeten eine große Koalition. In den Ausschusssitzungen haben sie sich, insbesondere bei den wichtigen Haushaltsberatungen, eher zurückgehalten, eine Abstimmung war ja bereits im Vorfeld erfolgt. Die drei Oppositionsparteien haben sich rege beteiligt, schon um ihre Informationsgrundlage zu verbessern.

Zukünftig wäre es bei sieben Ausschussmitgliedern so, dass den vier Mitgliedern von SPD, Freien Wählern und Grünen zwei Mitglieder der CDU und ein Mitglied der AfD gegenüberstünden. Es gäbe also nur noch zwei Oppositionsparteien von der eine – ohne ihr zu nahe treten zu wollen – noch über keine parlamentarischen Erfahrungen verfügt. Dass dies zu einer Stärkung der Arbeit in den Ausschüssen führen soll, erschließt sich uns nicht. Auch könnten sich nur noch 21 der 37 Stadtverordneten in den Ausschüssen engagieren.

2. SPD, Freie Wähler und Grüne weisen ihrem in Antrag auf § 62 Abs. 4 HGO hin. Danach kann eine Fraktion, auf die kein Sitz im Ausschuss entfallen ist, einen Stadtverordneten mit beratender Stimme in den Ausschuss entsenden. Durch diese Möglichkeit sei eine angemessene Vertretung aller Fraktionen sichergestellt.

Diese Sichtweise teilen wir nicht. Sie verkennt, dass grundsätzlich jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Anspruch auf eine gleichberechtigte Mitwirkung hat.
Dieser Anspruch sichert, dass den Wählerstimmen die gleiche Wirkung zukommt und die gleiche Repräsentation der Wähler durch die gewählten Mandatsträger.

Wir sehen deshalb in der Verringerung der Ausschussmitglieder auf sieben eine Diskriminierung.

3. Auch der Hinweis auf eine Kosteneinsparung verfängt nicht. Ein vergleichbarer Kosteneffekt ließe sich z. B. erreichen, indem die Zahl der entschädigungspflichtigen Fraktionssitzungen im Jahr um zwei Sitzung auf 28 reduziert würde. Eine solche Kosteneinsparung würde alle Fraktionen gleichermaßen treffen.

4. Tatsächlich wollen sich die antragstellenden Fraktionen eine Mehrheit auch in den Ausschüssen sichern. Ihre Mehrheit im Stadtparlament mit 37 Mitgliedern beträgt gerade eine Stimme. Verkleinert man das Gremium, müsste die Mehrheit weiter schrumpfen. Rechnerisch ergibt sich jedoch aufgrund des besonderen Zählverfahrens bei sieben Mitgliedern ebenfalls eine Mehrheit von einer Stimme.

Die knappe Mehrheit im Stadtparlament würde zukünftig in den Ausschüssen aber nicht mehr adäquat sondern sehr disproportional abgebildet.

Würde man die Zahl der Ausschussmitglieder bei elf belassen, hätten die Oppositionsparteien 6 Sitze und damit die Mehrheit. Einer Veränderung wollen wir uns deshalb nicht verschließen.

Unser Änderungsantrag aber dahin, die Zahl auf zehn festzulegen. CDU und SPD haben dann jeweils drei Sitze, die vier kleineren Parteien jeweils einen Sitz. Selbst bei fünf Gegenstimmen der drei Oppositionsparteien in den Ausschüssen käme es nur zu einem Patt. Dies ist mit keinem Nachteil für SPD, Freie Wähler und Grüne verbunden. Denn endgültige Entscheidungen werden in den Ausschüssen nach der geltenden Geschäftsordnung nicht getroffen. Bei einem Patt würde es lediglich zu keiner Beschlussempfehlung durch den Ausschuss an die Stadtverordnetenversammlung kommen, in der SPD, Freie Wähler und Grüne die Mehrheit haben. Mit ihrer Mehrheit können sie auch sicherstellen, dass es zukünftig zu keiner Delegation von Entscheidungen an die Ausschüsse kommt.

Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass gerade beabsichtigt wird, Entscheidungen in die Ausschüsse zu verlagern. Wenn die Ausschussmitglieder benannt werden, können sie dort bei einem Ausfall durch Fraktionskollegen vertreten werden. Dadurch würde sich die Mehrheit – anders als im Parlament- immer sicherstellen lassen. Wir wollen hier aber nicht unterstellen, dass eine derartige Entmachtung des Stadtparlaments betrieben werden soll.

Es bliebe bei 10 Ausschussmitgliedern und damit der Möglichkeit eines Patts als Nachteil für das neue Bündnis, sich bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertreter nicht durchsetzen zu können. Dazu erkläre ich in Abstimmung mit meinem Fraktionskollegen, uns bei deren Wahl erforderlichenfalls enthalten, um die Vorschläge von SPD, Freien Wählern und Grünen nicht zu blockieren.

Ich möchte zusammenfassen:

Mit einer Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder auf zehn – entsprechend unserem Änderungsantrag – wird das Mehrheitsverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung sehr viel realistischer in den Ausschüssen nachgebildet. Die Arbeitsfähigkeit in den Ausschüssen wird auch nicht eingeschränkt, das Gegenteil ist der Fall. Ein Nachteil ist mit der möglichen Pattsituation für die Fraktionen, die im Stadtparlament die Mehrheit stellen, wie dargelegt, nicht verbunden.

An die Fraktionen der neuen Koalition möchte ich appellieren: Schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an. Sie würden ein Zeichen setzen, einen Grundkonsens dieses Parlaments nicht aufkündigen zu wollen.

Dies wäre eine gute Grundlage für den Start in die neue Amtsperiode, in der sich dann alle Fraktionen weiterhin auch mit gleichberechtigten Mitgliedern in den Ausschüssen für unsere Stadt engagieren können.

16.04.11 Verkleinerung Aussch__sse, Aend.-Antrag zur SVV am 13.04.16 der FDP-Fraktion als PDF-Dokument zum herunterladen.

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