Zu TOP 2: CDU-Antrag auf Beitragsbefreiung für Kindergärten für 6 Stunden täglich
Änderungsantrag der Kooperation auf vollständige Freistellung
der Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis Schuleintritt
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste!
Die FDP hat bereits in den Ausschusssitzungen den Verdacht geäußert, dass es sich bei dem CDU Antrag um ein Antragsmuster des CDU Landesverbandes oder des Ministeriums handelt.
Die Begründung des Antrags überzeugt uns nicht. Dort heißt es, es würde ein wesentlicher Beitrag geleistet, Familien im Stadtgebiet zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern sowie Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen.
„Sozial schwache zahlen ohnehin nichts. Bei den Besserverdienenden gibt es hohe Mitnahmeeffekte“, so René Geißler, der Kommunalfachmann der
Bertelsmann Stiftung, zu lesen in der FAZ vom 12. Oktober 2017.
Der hessische Städtetag fordert keinen Entzug kommunaler Mittel für vom
Land veranlasste Gebührenfreistellung, vgl. Informationen 9-10/2017.
Das Land brüstet sich demgegenüber damit, dass für das Bambini-Jahr, nämlich die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres vor Schuleintritt, ausschließlich Mittel des kommunalen Finanzausgleichs eingesetzt worden seien; Nunmehr würde bei der Freistellung von 6 Stunden eine hälftige Beteiligung des Landeshaushalts erfolgen. Das ist die positive Formulierung. Richtig formuliert bedeutet dies, dass das Land seine Wohltaten zur Hälfte von den Kommunen selbst finanzieren lässt.
Dass es dabei keine Rolle spielt, ob eine Kommune an der Beitragsfreistellung teilnimmt oder nicht, sie wird in beiden Fällen zur Mitfinanzierung herangezogen, können auch wir nicht anders entscheiden, als an der Freistellung für 6 Stunden teilzunehmen.
Allerdings möchten wir getrennt über die Punkte 1-3 des CDU Antrags
abstimmen und werden uns bei dem ersten und dritten enthalten. Der dritte Punkt ist eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Eltern zu informieren. Dennersten Punkt, ein Lob auf den Landesgesetzgeber, möchten wir nicht mittragen.
Mit der Gebührenfreistellung für Eltern ändert sich an der Kinderbetreuung garn nichts. Es handelt sich um eine sozialpolitische Maßnahme und um keine bildungspolitische Maßnahme. Durch die Freistellung ändert bzw. verbessert sich die Qualität der Kindergärten nicht.
Die FDP hätte es besser gefunden, hier zu investieren. Der Aufwand für die
Beitragsentlastung geht weit über das hinaus, was das Land in den Jahren 2017 bis 2020 mit einem Investitionsprogramm bereitstellen und für eine
Verbesserung der Qualität zur Verfügung stellen will. Umgekehrt wäre es
besser gewesen. Ich darf hierzu auf zwei Gesetzesinitiative der FDP-Fraktion im hessischen Landtag verweisen. Einer betrifft die Fachkräftegewinnung für Kindertagesstätten, der andere die gezielte Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen. Hier sind nach vollständigem Inkrafttreten aller Stufen im Jahr 2024 finanzielle Mehraufwendungen von 765 Million € vorgesehen. Durch sukzessive Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels will die FDP Raum für die Verbesserung der individuellen Betreuung und Förderung der Kinder schaffen.
Das Vorhaben der jetzigen Regierung bleibt dahinter weit zurück, setzt mit der Beitragsfreistellung die falschen Akzente und wird im Übrigen finanziert, indem man die Kommunen zur Hälfte an den Kosten über den kommunalen Finanzausgleich beteiligt. Dazu können wir in kein Lob mit einstimmen.
Zum Änderungsantrag der Kooperation
Die vollständige Freistellung der Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis
Schuleintritt verschlimmbessert, was die Landesregierung tut und was ich eben kritisiert habe.
Die Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen zur Beitragsbefreiung für
Kindergärten verstehen wir so, dass aus den Gebühren, die für die Folgezeit
nach der 6. Betreuungsstunde weiter anfallen, wenn wir den Änderungsantrag auf vollständige Freistellung ablehnen, die Einstellung von insgesamt fünf Erzieherinnen finanziert werden könnte. Dies ist ein Volumen, bei dem man nicht einfach sagen kann, die Erhebung der Gebühren würde sich nicht lohnen.
Eine Entscheidung darüber, auf diese Mittel zu verzichten, sollte im Übrigen nicht erfolgen, ohne die Eltern befragt zu haben. Wir gehen davon aus, dass den Eltern eine qualitativ hochwertige und sichere Betreuung ihrer Kinder (z.B. auch bei einem höheren Krankenstand der Mitarbeiter) wichtiger ist als eine gänzliche Freistellung von den Gebühren.
Hinzu kommt, dass wir noch keine Erfahrungen haben, wie sich die Gebührenfreistellung von den ersten 6 Stunden hinsichtlich der Nachfrage nach Plätzen oder Betreuungsstunden auswirkt und welche zusätzlichen Erzieherinnen und Erzieher allein deshalb eingestellt werden müssen, um diesen auszugleichen.
Die FDP-Fraktion wird den Änderungsantrag der Kooperation, den die CDU nun heute noch übernommen hat, aus den genannten Gründen heute ablehnen.
Wir beantragen, den ursprünglichen CDU-Antrag auf Gebührenfreistellung von 6 Stunden zu beschließen.
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